Lena, 23
Startet gerade ins Berufsleben
spart 30 € im Monat
+180 € pro Jahr vom Staat
180 € Grundförderung + einmalig 200 € Berufsstarter-Bonus
Mehr Förderung. Mehr Chancen. Mehr Freiheit.
Ab dem 1. Januar 2027 investierst du staatlich gefördert in ETFs und Investmentfonds.
Sichere dir bis zu 540 € Förderung pro Jahr – für Familien und
Berufseinsteiger sogar noch mehr.
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und startet zum 1. Januar 2027. Private Vorsorge soll einfacher und attraktiver werden. Dafür wird die staatliche Förderung neu gestaltet und mit modernen Anlagen wie ETFs und Investmentfonds verbunden.
Für dich bedeutet das:
Wie hoch deine Förderung ausfällt, hängt vor allem von deinem Eigenbeitrag und deiner familiären Situation ab – rechne es direkt aus.
jedes Jahr aufs Neue
pro Kind · jedes Jahr
für unter 25-Jährige
Startet gerade ins Berufsleben
spart 30 € im Monat
+180 € pro Jahr vom Staat
180 € Grundförderung + einmalig 200 € Berufsstarter-Bonus
Zwei Kinder mit Kindergeld
spart 50 € im Monat
+840 € pro Jahr vom Staat
240 € Grund- + 600 € Kinderförderung
Selbstständig – ab 2027 erstmals förderberechtigt
spart 150 € im Monat
+540 € pro Jahr vom Staat
540 € volle Grundförderung
Vereinfachte Beispiele nach den Förderregeln ab 2027. Die tatsächliche Förderung hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Auch Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 förderberechtigt.
Beantworte drei kurze Fragen – danach siehst du, wie viel der Staat ab 2027 für dich dazulegt.
Vereinfachte Modellrechnung, keine Prognose und keine Garantie. Beginn 01.01.2027, Rechnung bis zum 67. Lebensjahr, Alter gerechnet am 1. Januar 2027. Beiträge werden monatlich (jeweils zum Monatsende) angelegt, die Zulagen eines Beitragsjahres zum Jahresende gutgeschrieben. Der einmalige Berufsstarter-Bonus von 200 € wird im ersten Jahr zusammen mit der Grundzulage gebucht und ab dann mitverzinst. Die Rendite ist eine effektive Jahresrendite, die wir monatlich umrechnen. Kinderförderung rechnen wir 18 Jahre lang (solange in der Regel Kindergeld gezahlt wird). Kosten, Steuern und Inflation sind nicht berücksichtigt; die Monatsangabe verteilt das Endkapital gleichmäßig auf 20 Jahre (ohne weitere Verzinsung). Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Förderregeln: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026 (§§ 84–86 EStG neu): Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € Jahresbeitrag, Kinderzulage bis 300 € je Kind mit Kindergeld, einmalig 200 € für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 sind, und ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Stand der Prüfung: 19.10.2026. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Du hast bereits einen bestehenden Riester-Vertrag? Dann gibt dir der Staat zum Jahreswechsel die Chance auf ein Upgrade:
Angespartes nimmst du mit
Bei einem Wechsel in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag kannst du dein bereits angespartes Altersvorsorgevermögen übertragen. Die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile musst du dabei grundsätzlich nicht zurückzahlen.
Ohne Garantiezwang
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot kannst du künftig auf die verpflichtende Beitragsgarantie verzichten und dein gefördertes Altersvorsorgevermögen stärker am Kapitalmarkt ausrichten. Damit eröffnen sich neue Renditechancen mit geeigneten ETFs und Investmentfonds.
Depot oder Garantie – du wählst
Ab 2027 musst du dich nicht mehr zwischen staatlicher Förderung und modernen Anlagemöglichkeiten entscheiden. Du kannst wählen: mehr Kapitalmarktchancen mit einem Altersvorsorgedepot oder mehr Sicherheit mit einem Garantieprodukt.
Eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027.
Du entscheidest selbst: gefördert in ETFs und Investmentfonds sparen – oder für mehr Sicherheit ein Garantieprodukt wählen.
Deine persönliche Zahl zeigt dir der Rechner.
Ja. Schon mit 30 € im Monat bekommst du 180 € Grundförderung im Jahr.
Bist du unter 25, gibt es einmalig 200 € Berufsstarter-Bonus obendrauf.
Du hast drei Möglichkeiten:
Wichtig: Ein Wechsel lässt sich nicht rückgängig machen – deshalb beraten wir dich vorher persönlich.
Während der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei.
Versteuert wird erst die Auszahlung im Alter – dann ist der persönliche Steuersatz oft niedriger.
Merk dich jetzt unverbindlich vor – wir melden uns rechtzeitig vor dem Start im Januar 2027, damit du von Anfang an von der staatlichen Förderung profitierst.
So geht es weiter
Wir melden uns persönlich bei dir – so, wie du es im Formular auswählst: per Telefon,
E-Mail oder WhatsApp. Gemeinsam prüfen wir dann deine Fördermöglichkeiten ab 2027.
Kostenlos & unverbindlich. Keine Verpflichtungen.
Die Provinzial-Agentur Graetz & Feldmann in Bestwig – lerne die Menschen kennen, die dich beraten.